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Verantwortung

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die DEG Alles für das Dach eG

1. Einleitung

Die DEG Alles für das Dach eG und die mit ihr verbundenen Unternehmen bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, fairen und nachhaltigen Unternehmensführung.

Grundlage für die Unternehmensführung sind vor allem ökologisches, soziales und ethisches Verhalten. Dem folgend sieht sich der Vorstand in der Verantwortung, im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte sowie dem Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung den Schutz und die Achtung der Menschenrechte in den unternehmensinternen Prozessen fest zu verankern und immer weiter zu stärken.

Der Inhalt dieser Erklärung gilt im gesamten Geschäftsbereich und ist für die Geschäftsleitung, die Führungskräfte und alle Mitarbeitende bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben bindend.

2. Unsere Verhaltensgrundsätze

2.1. Menschenrechte und Arbeitsstandards

Als Genossenschaft fühlen wir uns dem Handwerk, d.h. unseren Mitgliedern, unseren Kunden und vor allem unseren Mitarbeitenden verbunden. Wir legen Wert darauf, dass unsere Arbeitnehmer in einem sicheren, gesunden, positiven, toleranten und wertschätzenden Umfeld arbeiten.

Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß folgenden internationalen Regelungswerken:

  • Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
  • Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
  • Die Konventionen und Empfehlungen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CRC)
  • Die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)

Unsere Grundsätze sind Basis der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern, insbesondere Lieferanten und Dienstleistern. Die DEG erwartet, dass auch ihre Lieferanten und Geschäftspartner diese Standards einhalten.

Unser Ziel ist es, dass diese Grundsätze und Rechte auch für alle Menschen, die entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette arbeiten, gelten und eingehalten werden.

Wir kommunizieren unsere Grundsätze in unserem „Verhaltenskodex für Lieferanten“ an unsere Lieferanten. Verstöße führen im Zweifelsfall, sollte ein Abstellen der Missstände nicht erfolgen, zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.

2.2. Kinder- und Zwangsarbeit

Wir dulden keine Kinder-, Zwangs- und Sklavenarbeit sowie sklavenähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder andere Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte. Ebenso dürfen Mitarbeitenden persönliche Dokumente nicht vorenthalten werden.

2.3. Anti-Diskriminierung

Unser Ziel ist Chancengleichheit für alle Menschen. Wir tolerieren keine Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Abstammung oder Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.

2.4. Sicherheit am Arbeitsplatz

Wir verpflichten uns, alle geltenden Vorschriften und Gesetze einzuhalten, um unseren Mitarbeitenden einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Oberste Priorität hat die Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

2.5. Vereinigungsfreiheit

Wir respektieren das Recht unserer Arbeitnehmer, sich gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften frei zu vereinigen und kollektive Verhandlungen zu führen.

2.6. Angemessene Löhne und Gehälter

Wir entlohnen unsere Arbeitnehmer angemessen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihren Mitarbeitenden angemessene Löhne zahlen, die menschenwürdige Lebensbedingungen im Hinblick auf den lokalen Lebensstandard und den Arbeitsmarkt ermöglichen.

3. Beschaffung

Der Einkauf unserer Waren wird von dem Ziel geprägt, hochwertige, langlebige Produkte zu beschaffen, die den geltenden Normen und Gesetzen entsprechen.

Die Berücksichtigung von Regionalität ist hierbei eine Hauptprämisse. Dadurch unterstützen wir die regionale Wirtschaft und schonen durch kurze Transportwege Ressourcen und die Umwelt. Wir achten dabei auf die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Normen und Fachregeln, um unseren Kunden das bestmögliche Produkt zu einem angemessenen Preis liefern zu können.

Den größten Teil unserer Produkte kaufen wir in Deutschland ein, und ein hoher Anteil unserer Lieferanten produziert auch in Deutschland und im nahe gelegenen europäischen Ausland. Für die Beschaffung unterhält die DEG ein Netzwerk von circa 400 Lieferanten. Hierbei zählen circa 250 zu unseren strategischen Lieferanten und Partnern. Großteils bestehen Geschäftsbeziehungen seit mehreren Jahrzehnten. Somit stellen wir sicher, dass die Herstellung unter guten, fairen Bedingungen erfolgt und entsprechend der in Deutschland geltenden Normen und Gesetzen stattfindet und die Rechte von Arbeitnehmern bestmöglich geschützt werden.

Für die Produkte, deren Beschaffung regional oder im nahen europäischen Ausland nicht möglich ist, achten wir sehr auf Qualität und suchen möglichst nach Spezialisten, die geltende internationale Normen, Richtlinien und Gesetze einhalten. Dabei hat eine ethische Beschaffung einen hohen Stellenwert.

Besonders hier kommunizieren wir unsere Grundsätze im Rahmen unseres „Verhaltenskodex für Lieferanten“ und machen die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung unserer Grundsätze zur Basis unserer Geschäftsbeziehung. Sollte es zu Missständen kommen, versuchen wir auf die Abstellung durch unsere Lieferanten oder Vorlieferanten hinzuwirken. Sollte dies nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung mit diesem Lieferanten zu beenden. Im Rahmen unseres Risikomanagements untersuchen wir unseren Lieferanten mithilfe von Selbstauskünften sowie internen und externen Daten auf konkrete menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken. Dabei wird nicht nur das Herkunftsland und die Branche, sondern ebenso der individuelle Kontext des Geschäftspartners berücksichtigt.

4. Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Bei der Auswahl unserer Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen wir neben Qualität, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit auch ökologische und soziale Kriterien. Dazu gehören – soweit für das jeweilige Produkt relevant und durch belastbare Informationen nachvollziehbar – beispielsweise Herkunft, Transportwege, Materialeinsatz, Verpackung, Recyclingfähigkeit sowie anerkannte Zertifizierungen. Darüber hinaus wirken wir bei unseren Lieferanten auf eine Reduzierung von Verpackungen und den Einsatz geeigneter recycelter beziehungsweise recycelbarer Materialien hin.

5. Risikomanagement

Die Umsetzung eines Risikomanagements mit wirksamen Verfahren und Maßnahmen ist ebenso wichtig wie das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte. Aus diesem Grund besitzen wir ein umfassendes Risikomanagement, das ständig weiterentwickelt wird.

Wir führen jährlich Risikoanalysen durch, die es uns ermöglichen, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren. Diese erfolgen anhand von Länder- und Branchenbewertungen sowie Medienscreenings, die Risiken in unseren Lieferketten aufzeigen können. Hierzu wird ein KI-gestütztes Software-Tool genutzt.

Die ermittelten Risiken werden individuell gewichtet und priorisiert. Soweit erforderlich, erfolgen entsprechende Korrekturen und Maßnahmen, um festgestellte Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltrisiken zu beenden oder zu minimieren. Hierzu gehen wir auch in Workshops mit den entsprechenden Lieferanten, um auf schnellstmögliche Verbesserungen hinzuwirken. Sollten diese nicht zu erreichen sein, behalten wir uns die Beendigung der Zusammenarbeit vor.

6. Verantwortlichkeiten

Als Teil des Risikomanagements wird das Thema Menschenrechte und Sicherheit in der Lieferkette von einem Fachkreis gesteuert. Dieser besteht aus der Geschäftsleitung, der Einkaufsleitung und dem Menschenrechtsbeauftragten. Er überwacht und führt Wirksamkeitsprüfungen durch. Der Aufsichtsrat lässt sich von der Geschäftsführung in regelmäßigen Sitzungen ebenfalls über Nachhaltigkeitsthemen, u.a. zu Menschenrechten und Arbeitsstandards, informieren.

7. Beschwerdeverfahren

Eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt ein funktionierendes Beschwerdeverfahren, das für alle Betroffenen in der Lieferkette von Mitarbeitenden über Zulieferer bis hin zu Dritten, die durch unsere oder die Aktivitäten unserer Zulieferer beeinträchtigt werden – zugänglich ist. Dabei ist wichtig, dass Hinweise anonym und vertraulich abgegeben werden können.

Die Abgabe eines Hinweises kann unter folgender E-Mail-Adresse erfolgen: csrhinweis@deg-dach.de

8. Verbindlichkeit und Einhaltung

Diese Grundsatzerklärung ist für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden der DEG Alles für das Dach eG verbindlich. Die Grundsatzerklärung ist als Ergänzung zu den EU-Vorschriften und zu nationalen Gesetzen zu verstehen.